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Otto
I. – der Große –, deutscher König 936, Kaiser 962, † 973
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Arnold Bergmann
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Adelheid
von Burgund, die Witwe Kg. Lothars von Italien, Tochter Kg. Rudolfs II.
von Burgund; 2. Frau Ottos I. 951
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Martha Antczak
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Drogo,
Bischof von Osnabrück, 950-969
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Diana Disselkamp
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Heinrich,
Herzog von Bayern; jüngerer (als Königssohn geborener) Bruder Ottos I.
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Volker Billen
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Liudolf,
Herzog von Schwaben; Sohn Ottos I. aus der Ehe mit Edgith († 946), der
Tochter des engl. Kg.
Eduard d.Ä.
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Karl-Heinz Simon
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Abraham,
Notar des Königs (Vertreter des Kanzlers Bruno – Ottos Bruder –, des
späteren Erzbischofs von Köln)
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Jürgen Nentwig
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Frodo
(Bruder Johannes
Tzimiskes, des späteren byzantinischen Kaisers und Vaters von Ottos
Schwiegertochter Theophanu)
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Nico Venjacob
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Hildegardis,
eine weise, blinde Frau (Seherin).
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Bärbel Page
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ein
Herold
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Bewaffnete
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Volk
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unter Mitwirkung von „Kramer Zunft und Kurtzweyl“
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Die kursiv geschriebenen Namen
sind fiktiv, die Angaben zu den sonstigen Personen entsprechen den überlieferten
historischen Fakten.
Bühne/Bild:
Die
Bühne bleibt bei allen drei Bildern gleich; sie ist recht spartanisch-funktional
ausgestattet; alle Gegenstände tragen symbolische Bedeutung auf das Königtum
bezogen. Der Bühnenraum ist in einen angedeutete spätantik-romanischen
Rahmen gefasst.
Im
Zentrum der Bühne steht ein angedeuteter Königsthron (ein mobiler, goldener,
hochlehniger Stuhl), auf welchem König Otto ab Szene 2 Platz nehmen wird; ein
kleinerer gleichartiger für Königin Adelheid steht unmittelbar rechts
daneben. Unmittelbar rechts daneben steht ein bescheidenerer, aber immer noch
prächtiger (silberner) Stuhl für Bischof Drogo von Osnabrück.
Rechts
davon befindet sich ein kleiner Tisch mit Schachbrett und zwei Hockern; hier
sitzen schon vor Beginn des eigentlichen Stückes die Rivalen Heinrich von
Bayern und Liudolf von Schwaben, dahinter hockt die blinde Hildegardis.
Links
von der Königsgruppe befindet sich ein Lese-/Schreibpult, an dem der Notar
Abraham wirkt.
Der
Raum ist mit hellen Fellen/Stoffen weich ausgestattet.
Eine
Initiative der Volkshochschule Reckenberg-Ems
- Laienspielgruppe
„Theater Theater“
Zum
1050. Jubiläum der Verleihung des Mark-, Münz und Zollrechtes an
Wiedenbrück im Jahr 2002
König und Lehrmeister, Stockholm, Cod. Vu. 18,
14. Jahrhundert
Mittelalterliche
Schachdichtung als Lehrdichtung
Das
„Schachzabelbuch“ Konrads von Ammenhausen (1337) gilt als die bedeutendste
deutsche Schachdichtung des Spätmittelalters.
Das
ursprünglich aus Indien (7. Jhdt.) stammende Schachspiel verbreitet sich in
Europa seit dem 10. Jahrhundert, noch vorhandene kostbare Schachsteine aus dem
Besitz von Kirche und Adel zeigen dies. Das weit überaus beliebte Kriegsspiel
bietet mit seinen funktionsbestimmten Spielfiguren ein Modell der
mittelalterlichen Gesellschaft, das die zahlreichen Schachdichtungen, wie
beispielsweise das „Schachzabelbuch“, als Strukturmodell aufgreifen.
Die
Spielsteine verkörpern Stände und Berufe: Die „edlen“ Figuren (Nobiles)
die Adelshierarchie und die acht Bauern (Populares) den Bauernstand und
weitere sieben Handwerke und Berufe.
Der Dichter als Lehrer mahnt, die
Spielregeln im gesellschaftlichen Miteinander zu respektieren. Adressat dieser
Erklärungen ist der König, dem der Lehrer anhand eines Schachbrettes als
Memotafel das Spiel erklärt (vgl. die Abb.). Die festen Regeln der Spielzüge
verweisen auf die Verhaltensregeln des betreffenden Standes der Spielfiguren.
Die enge Verknüpfung von Gesellschaftsethik und Individualethik ist Grundlage
der Didaxe im „Schachzabelbuch“.
Die
Wiedenbrücker Urkunde von 952
Text
der Urkunde in Übersetzung:
Im
Namen der heiligen Dreifaltigkeit geben wir, Otto – König aus Gottes Gnade
allen jetzigen und zukünftigen Untertanen folgendes zur Kenntnis:
Der
Bitte des ehrwürdigen Bischofs Drogo von Osnabrück, in dem Ort „Wiedenbrück“
eine Münze und einen öffentlichen Markt zuzulassen, wird entsprochen. Zu
unserem Seelenheil soll Kraft königlicher Autorität dem Bischof Drogo von
Osnabrück und all seinen Nachfolgern der dem König zustehende Zoll und
Gewinn sowie alle Abgaben aus Münze und Markt in vollem Umfang zustehen.
Mit
Nachdruck bestimmen wir, dass keine juristische Gewalt je diese Vollmacht stören
soll oder den Wiedenbrückern sonstige Abgaben auferlegen kann; ja im
Gegenteil, dass nur der Bischof und seine Nachfolger ohne jegliche Abzüge in
den Genuss dieser Finanzmittel kommen soll.
Siegel
und Unterschrift des Königs, verkündet am 7. Juni 952, im 16. Jahr der Königsherrschaft
Ottos, verhandelt und geschrieben zu Dornburg.
Und
ich, Notar Abraham, habe diese Urkunde in Vertretung des Erzkanzlers Bruno
gegengezeichnet.